Flexileinen
Flexileinen sind nicht nur für Hundetrainer ein Graus, sondern tatsächlich auch für deinen Welpen oder Junghund. Auch wenn die Flexileine eien gewisse Freiheit für deinen Hund verspricht, so sind vor allem folgende Punkte kritisch anzumerken:
Nähe vs. Distanz
- Der Welpe oder Junghund lernt deutlich schlechter Entfernungen (Nähe) einzuschätzen.
- Hat vor allem ein Welpe zu viel Freiraum ist er mitunter schnell überfordert und überreizt
Ziehen an der Leine
- Der Welpe oder Junghund lernt, dass das Ziehen an der Leine durchaus Vorteile bringt, nämlich mehr Reichweite.
- Durch den permantenen Zug auf der Leine nimmt der Welpe diesen dauerhaften Zug als "Normalität" bei der Leinenführigkeit an.
- Die Flexileine bietet nur wenig bis keine Kontrolle über die 1-Punkt-Fixierung beim Aufbau einer Leinenführigkeit.
- Eine Leine auf Spannung vermittelt anderen Mensch-Hund-Teams immer den Eindruck eines unerzogenen Hundes.
Schnittverletzungen & Verbrennungen
- Selbst die Hersteller warnen ausdrücklich davor in die Leine zu greifen, da sich das Band oder die dünne Schnur schnell in die Haut der Hand schneiden oder es zu Verbrennungen kommen kann.
- Junge Hunde, die noch sehr hibbelig an der Leine sind, verletzen sich an der Leine oft selbst.
- Wickelt sich die dünne Schnur um eine Gliedmaße und es entsteht dann ein Zug an dieser Leine kann es zu weiteren, ernsthafteren Verletzungen kommen.
Stopp-Funktion der Flexileine
- Das ruckartige Stoppen der Flexileine kann besonders bei Welpen zu ernsthaften Verletzungen der Hals- oder Brustwirbelsäule führen.
- Beim ruckartigen Stoppen der Flexileine fällt der Rollkasten gerne zu Boden, was Hunde erschreckt und traumatisiert, vor allem wenn der Hund dann vom Rollkasten "gejagd" wird.
Flexileinen sind eine Ordnungswidrigkeit
- Auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, sowie in öffentlichen Gebäuden in BaWü herrscht eine Leinenpflicht.
- Hunde an einer Flexileine gelten vor dem Gesetz als nicht angeleint.
- Eine Flexileine stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar. In BaWü wird der unangeleinte Hund oft mit einem Bußgeld von 150,- Euro geahndet.
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