Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gültig ab 01.08.2026

RUDELSCHULE
Thomas Sax
Solitudeallee 43
71636 Ludwigsburg

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  • (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote (z. B. Einzeltraining, Gruppenstunden, Seminare, Workshops) zwischen der RUDELSCHULE und dem Kunden (nachfolgend „Teilnehmer*in“). 
  • (2) Vertragspartner ist die RUDELSCHULE, vertreten durch Thomas Sax
    Solitudeallee 43
    71636 Ludwigsburg
  • (3) Mit der Anmeldung zu einem Angebot der RUDELSCHULE erkennt der/die Teilnehmer*in diese AGB als verbindlich an.

 

§ 2 Vertragsabschluss und Anmeldung

  • (1) Die Angebote der Hundeschule sind freibleibend.
  • (2) Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, über das Online-Anmeldeformular oder mündlich erfolgen.
  • (3) Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung (Textform) durch die RUDELSCHULE zustande.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen und Gebühren

  • (1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise laut Preisliste der RUDELSCHULE.
  • (2) Die Trainingsgebühren für Einzelstunden, Kurse oder Seminare sind im Voraus zu entrichten. Die Zahlung hat bis spätestens sieben Tage vor Trainingsbeginn oder direkt nach Rechnungstellung ohne Abzug zu erfolgen.
  • (3) Befindet sich der/die Teilnehmer*in in Zahlungsverzug, ist die RUDELSCHULE berechtigt, das Training bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
  • (4) Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit in der Veranstaltung (Trainings-/Kursstunde).
  • (5) Bei Inanspruchnahme einer Monats- oder 10er‐Karte verfällt diese spätestens nach drei Monaten (Monatskarte) beziehungsweise sechs Monaten (10er-Karte) nach der Bestätigung der RUDELSCHULE (gemäß § 2, Abs. 3). Nicht in Anspruch genommene Trainings-­ oder Kursstunden werden nach Ablauf dieser Frist nicht erstattet.

 

§ 4 Rücktritt und Absage durch den Teilnehmer

  • (1) Der Rücktritt des/der Teilnehmer*in von einer Veranstaltung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Maßgeblich ist der Eingang er Rücktrittserklärung bei der RUDELSCHULE.
  • (2) Tritt der/die Teilnehmer*in vor einer Veranstaltung von dieser zurück, kann die RUDELSCHULE eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Teilnahmegebühr verlangen.
  • (3) Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist bis 14 Tage vor Beginn kostenlos möglich. Bei einem späteren Rücktritt werden folgende Stornogebühren fällig:
    • bis sieben Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr.
    • weniger als 7 Tage vor Beginn: 100 % der Teilnahmegebühr.
    • Eine Erstattung der Teilnahmegebühr entfällt ferner dann, wenn infolge des Rücktritts des Teilnehmers eine Veranstaltung abgebrochen werden muss.

 

§ 5 Absage und Änderung durch die RUDELSCHULE

  • (1) Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Trainingsstunden, Kurse oder Seminare aus wichtigen Gründen (z. B. Erkrankung des Trainers, extreme Witterungsverhältnisse, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) abzusagen oder zu verschieben.
  • (2) Im Falle einer Absage durch die RUDELSCHULE wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Gebühren anteilig zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 6 Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten des Teilnehmers

  • Der/Die Teilnehmer*in versichert, dass der Hund behördlich angemeldet ist.
  • Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. [1, 2, 3]
  • Der Hund muss über einen aktuellen, dem Alter entsprechenden Impfschutz verfügen (insb. Tollwut). [1, 2, 3]
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Trainer vor dem ersten Training unaufgefordert über Krankheiten, chronische Leiden, Schmerzen, Parasitenbefall oder Verhaltensauffälligkeiten (z. B. übersteigerte Aggressivität, Beißvorfälle in der Vergangenheit) des Hundes zu informieren. [1]

 

§ 6 Terminänderungen; Nichtteilnahme an Veranstaltungen

(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Termine einzelner Veranstaltungen jederzeit ohne eine besondere Vorankündigungsfrist zu ändern. Die Teilnahmegebühr wird bei der Absage eines Termins vom Veranstalter erstattet; weitergehende Ansprüche der Teilnehmer:innen sind ausgeschlossen.

(2) Teilnehmer:innen müssen den Veranstalter mindestens 24 Stunden vor einer vereinbarten Einzeltrainings- oder Kursstunde benachrichtigen, wenn er/sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Unterbleibt eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den/die Teilnehmer:in, ist der Veranstalter berechtigt, eine Ausfallgebühr für die Veranstaltung in Höhe von 50,- Euro zu fordern.

 

§ 7 Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf das Wetter und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Alle Leistungen und Kurse werden daher grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen. Ausgenommen sind Umstände höherer Gewalt und Warnungen vor Naturkatastrophen. Soweit nichts Anderweitiges vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde, sind diese weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgrundlage und rechtfertigen daher nicht eine kostenlose Kündigung, Rücktritt, Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, auf eine Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht auf Absage/Änderung vor.

 

§ 8 Gewährleistungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse. Der Veranstalter versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

 

§ 9 Versicherungen der Teilnehmer:innen

Mit der Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung versichert der/die Teilnehmer:in, dass

a) sein/ihr Hund, soweit ihm/ihr bekannt, nicht an einer für Menschen oder andere Hunde ansteckenden Krankheit (z.B. Zwingerhusten) leidet,

b) sein/ihr Hund alle erforderlichen Impfungen erhalten hat,

c) für seinen/ihren Hund eine Tierhalterhaftplichtversicherung besteht.

 

§ 10 Gewährleistungsausschluss; Haftung

(1) Mit dem Abschluss eines Vertrags über eine Beratung oder die Teilnahme an einem Kurs bzw. einem Training kommt kein selbständiger Garantie- oder Gewährvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zustande.

(2) Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen, ist auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beschränkt. Ansprüche gegenüber sonstigen Dritten, die an der Veranstaltung teilnehmen und weder gesetzlicher Vertreter noch Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind, bleiben hiervon unberührt.

(3) Das Betreten des Trainingsgeländes des Veranstalters und die Nutzung der zum Trainingsgelände gehörenden Anlagen und Geräte geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter versichert, dass das Trainingsgelände und die zum Trainingsgelände gehörenden Anlagen und Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für die vorgesehene Nutzung überprüft werden.

(4) Der Veranstalter weist darauf hin, dass alle Kursteilnehmer:innen auch während des Kurses bzw. des Trainings den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), unterliegen und daher für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Sachbeschädigungen, die sie oder ihr Tier verursachen, einzustehen haben. Der Veranstalter übernimmt während der Dauer des Kurses bzw. des Trainings nicht die Aufsicht über die teilnehmenden Tiere; eine Tieraufseherhaftung des Veranstalters (§ 834 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 11 Einwilligung und Gewährung von Bildrechten

Es wird vereinbart, dass unwiderruflich, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an gemachten Aufnahmen (z.B. Bilder, Videos oder andere Medien) von Hund und Besitzer:in exklusiv auf den/die Urheber:in (und dessen/deren Rechtsnachfolger:in) übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten gewerblichen Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeignete Medien (z. B. Online-Nutzung in Social Media jeglicher Art, jeglicher Printnutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme (CD, DVD usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung)). Die Namensnennung des Hundes und Besitzer:in steht im Ermessen des Nutzungsberechtigten. Hiermit wird bestätigt, dass sämtliche Ansprüche auf Bildrechte abgegolten sind. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Nebenabreden bestehen nicht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

 

Unsere AGB sind Vertragsbestandteil.

 

Vertragspartner:

RUDELSCHULE, Thomas Sax, Solitudeallee 43, 71636 Ludwigsburg

Telefon: +49 (0) 175 152 7777, E-Mail: info@rudelschule.com, Web: www.rudelschule.com